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Scope 3.10: Verarbeitung von Produkten durch Dritte

Die Kategorie Verarbeitung von Produkten durch Dritte umfasst Emissionen aus der Verarbeitung von verkauften Zwischenprodukten durch Dritte (z. B. Hersteller). Zwischenprodukte sind Produkte, die vor ihrer Verwendung weiterverarbeitet, umgewandelt oder in ein anderes Produkt eingefügt werden müssen und daher nach dem Verkauf (durch das berichtende Unternehmen) und vor der Verwendung durch Endverbraucher*innen durch ihre Verarbeitung Emissionen erzeugen. Diese Emissionen sollten dem Zwischenprodukt zugerechnet werden.

Scope 3-Emissionen sind alle indirekten Emissionen (nicht in Scope 2 enthalten), einschließlich vorgelagerter und nachgelagerter Emissionen, die in der Wertschöpfungskette des berichtenden Unternehmens entstehen, also Emissionen, die mit den Aktivitäten des Unternehmens verbunden sind.

Die Aktivitäten, die unter Scope-3-Emissionen fallen, sind vielfältig, lassen sich aber in zwei große Kategorien einteilen: vorgelagerte Emissionen, die mit gekauften oder erworbenen Waren und Dienstleistungen zusammenhängen, und nachgelagerte Emissionen, die nach dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen entstehen.


Weitere Informationen zur Berechnung der Emissionen findest du im Leitfaden zum GHG Protocol.